Neues Energiegesetz Kanton Bern
Dem Energiegesetz die scharfen Zähne gezogen
Während drei Tagen diskutierte die vorberatende
Grossratskommission das neue Energiegesetz. Fazit: Erneuerbare Energien
werden zuwenig gefördert. Die Inititiative der Grünen BERN
ERNEUERBAR bleibt aktuell.
Die Abstimmungen verliefen meist äusserst knapp. Federn lassen
mussten Christoph Grimm und Rita Haudenschild schon beim 2. Artikel.
Statt die Ziele der Energiestrategie ins verbindliche Gesetz zu nehmen,
wonach gesamtkantonal 70% des Wärmebedarfs und 80% des
Strombedarfs bis ins Jahr 2035 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden
müssen, steht neu: „Es bezweckt die Deckung des
gesamtkantonalen Wärme- und Strombedarfs mit möglichst
CO2-neutralen Energien“. Die Hoffnung der Bürgerlichen, mit
Atomenergie seien die künftigen Herausforderungen gelöst,
stirbt also nicht. Dennoch sind einige wichtige grüne Anliegen auf
Zustimmung gestossen:
- Gemeinden erhalten mehr Autonomie: Sie können Anforderungen
an die Energienutzung festlegen und einen Nutzungsbonus bis zu 10%
für besonders energieeffiziente Gebäude einführen.
- Der umstrittene Gebäudeenergieausweis wird zwar
obligatorisch, aber nur für Wohnbauten, die vor 1990 gebaut
wurden. Die Gebäude der schlechtesten Energieeffizienzklasse
müssen innert 15 Jahren saniert werden.
- Neue elektrische Widerstandsheizungen dürfen nicht mehr
installiert werden. Die Pflicht, die alten innert 10 Jahren zu
ersetzen, wurde allerdings gestrichen.
- Unsere langjährige Forderung, die Abwärme von neuen
oder geänderten Kraftwerken sei möglichst vollständig zu
nutzen, wurde übernommen.
Förderabgabe nach grünem Modell?
Einschneidende Massnahmen wie die vorgeschlagene Lenkungsabgabe auf
Strom hatten keine Chance. Die Kommission lehnte auch den Wegfall von
Steuerabzügen für energetische Sanierungen ab. Mit dem
eingesparten Geld hätten Gebäudesanierungen gefördert
werden sollen. Auch das gehört zur Politik: Massnahmen
beschliessen, aber für deren Umsetzung kein Geld zur
Verfügung stellen.
Da sich dies abgezeichnet hatte, brachten wir eine neue Finanzierung
ins Spiel, wie wir sie in der Vernehmlassung skizziert hatten: die
Einführung einer kantonalen Förderabgabe. Diese wurde nur
äusserst knapp abgelehnt. Bis zur ersten Lesung im Grossrat wird
geprüft, ob sie Bundesrecht widerspricht.
BERN ERNEUERBAR weiterhin nötig!
Im neuen Energiegesetz sind zwar wichtige Massnahmen festgehalten, um
die Energie effizienter zu nutzen. Es sind aber kaum Bestimmungen zu
finden, die eine konsequente Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien bewirken. Ein Ausstieg aus fossilen Energien und der Atomkraft
ist auch mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf in weiter Ferne. Es
braucht den Druck unserer Initiative BERN ERNEUERBAR. Bleiben wir dran!
Rita Haudenschild, Grossrätin, Präsidentin Initiativkomitee BERN ERNEUERBAR